Abnahme von Feuerstätten – rechtssicher & zuverlässig im Raum Jülich, Aldenhoven & Umgebung

Wenn Sie eine neue Feuerstätte wie einen Kaminofen oder eine Heizung in Betrieb nehmen möchten, ist die Abnahme durch einen bevollmächtigten Schornsteinfeger gesetzlich vorgeschrieben. Ich biete Ihnen im gesamten Raum Erkelenz, Aldenhoven, Jülich, Linnich, Geilenkirchen und Umgebung eine zuverlässige und rechtssichere Durchführung dieser Abnahme – schnell, professionell und dokumentiert.

Wann ist eine Feuerstättenabnahme erforderlich?

Eine Abnahme ist gesetzlich verpflichtend, wenn:

  • Sie eine neue Feuerstätte (z. B. Kamin, Ofen, Pelletheizung) errichten

  • Sie eine bestehende Anlage wesentlich verändern

  • Sie den Schornstein oder die Abgasführung umbauen

  • Sie die Nutzung oder Brennstoffart ändern

Nur mit einer erfolgreichen Feuerstättenbescheinigung dürfen Sie Ihre Anlage anschließend betreiben.

Was passiert bei der Abnahme?

Ich prüfe unter anderem:

  • die sichere Abführung der Abgase

  • die Einhaltung von Brandschutzabständen

  • die korrekte Dimensionierung des Schornsteins

  • ob gesetzliche Anforderungen (FeuVO, BauO NRW) erfüllt sind

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von mir die schriftliche Abnahmebestätigung. Diese benötigen Sie u. a. für den Betrieb, zur Vorlage bei der Bauaufsicht oder bei Vermietung/Verkauf.

In diesen Regionen biete ich Abnahmen an

Ich bin in folgenden Städten und Gemeinden für Sie im Einsatz:

  • Jülich, Aldenhoven, Erkelenz

  • Heinsberg, Geilenkirchen, Linnich

  • Übach-Palenberg, Alsdorf, Düren

Gerne komme ich auch zu Ihrer Immobilie im Umland – kontaktieren Sie mich einfach!

Ihre Vorteile mit mir als Schornsteinfegermeister

Jetzt Abnahme-Termin anfragen

Sie haben eine neue Feuerstätte geplant oder bereits installiert? Ich unterstütze Sie gerne bei der gesetzeskonformen Abnahme – damit Sie sicher & legal heizen können.